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Beglaubigte Übersetzung in Düsseldorf: Ablauf, Kosten und Anerkennung

·3 Min. Lesezeit·Redaktion Übersetzungsbüro Sönmez

Hand hält einen kleinen gläsernen Globus – beglaubigte Übersetzungen für Behörden weltweit

Heiratsurkunde, Zeugnis oder Führerschein: Wer ausländische Dokumente bei einer deutschen Behörde einreicht – oder deutsche Unterlagen im Ausland –, braucht fast immer eine beglaubigte Übersetzung. Hier erfahren Sie, was eine beglaubigte Übersetzung ist, wer sie anfertigen darf und wie Sie in Düsseldorf schnell und sicher zu Ihrer Übersetzung kommen.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung (auch „amtliche“ oder „bestätigte“ Übersetzung) ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein vom Gericht ermächtigter Übersetzer mit seiner Unterschrift, seinem Stempel und einem Bestätigungsvermerk bescheinigt. Die Übersetzung wird in der Regel fest mit einer Kopie des Originaldokuments verbunden. So kann jede Behörde nachvollziehen, welches Dokument übersetzt wurde.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Immer dann, wenn eine Behörde, ein Gericht oder eine offizielle Stelle ein fremdsprachiges Dokument rechtsverbindlich prüfen muss. Typische Beispiele:

  • Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden für das Standesamt
  • Aufenthalts- und Einbürgerungsverfahren bei der Ausländerbehörde
  • Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
  • Anerkennung von Zeugnissen, Diplomen und Berufsabschlüssen
  • Gerichtsverfahren, Notartermine und Erbschaftsangelegenheiten
  • Verträge, Handelsregisterauszüge und Vollmachten für Unternehmen

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

In Deutschland dürfen nur Übersetzer beglaubigte Übersetzungen erstellen, die von einem Gericht dazu ermächtigt oder beeidigt wurden. Unser Team besteht aus allgemein ermächtigten Übersetzern für zahlreiche Sprachen. Die von uns beglaubigten Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten, Botschaften und Konsulaten anerkannt. Mehr zum Unterschied zwischen beeidigten Dolmetschern und ermächtigten Übersetzern lesen Sie in unserem Ratgeber.

So läuft Ihre beglaubigte Übersetzung ab

  1. Dokument als Scan oder Foto per E-Mail oder über unser Anfrageformular senden
  2. Kostenloses Angebot mit Preis und Liefertermin erhalten
  3. Auftrag bestätigen – unsere ermächtigten Übersetzer fertigen die Übersetzung an
  4. Beglaubigte Übersetzung per Post erhalten oder in unserem Büro in der Luisenstraße 55 in Düsseldorf abholen

Ob die Behörde zusätzlich das Original sehen möchte, erfragen Sie am besten direkt bei der Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten hängen von der Sprachkombination, dem Umfang, der Schwierigkeit und der gewünschten Lieferzeit ab. Für Standarddokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden bieten wir häufig Festpreise an. Eilaufträge sind gegen Aufpreis möglich. Für Justizbehörden erfolgt die Abrechnung nach JVEG. Alle Details finden Sie unter Preise & Konditionen – oder Sie erhalten nach kurzer Anfrage ein verbindliches Angebot.

Beglaubigte Übersetzung für das Ausland

Soll ein deutsches Dokument im Ausland verwendet werden, verlangen viele Länder zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation. Welche Schritte in welcher Reihenfolge nötig sind, erklären wir ausführlich im Artikel Apostille, Legalisation und Übersetzung.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Standarddokumente wie Urkunden sind meist innerhalb weniger Werktage fertig. Im Eildienst ist oft auch eine kurzfristige Lieferung möglich – fragen Sie uns einfach.

Reicht ein Scan meines Dokuments?

Für das Angebot und die Übersetzung genügt in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie anschließend im Original mit Stempel und Unterschrift.

Wird die Übersetzung auch im Ausland anerkannt?

Beglaubigte Übersetzungen deutscher ermächtigter Übersetzer werden in vielen Ländern akzeptiert. Manche Staaten verlangen zusätzlich eine Apostille oder Legalisation. Klären Sie die Anforderungen am besten vorab mit der empfangenden Stelle.

Welche Sprachen bieten Sie an?

Wir übersetzen in und aus über 100 Sprachen – darunter Türkisch, Arabisch, Kurdisch, Persisch, Englisch, Französisch, Russisch, Polnisch und viele mehr.

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