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Apostille, Legalisation und Übersetzung: Urkunden richtig für das Ausland vorbereiten

·2 Min. Lesezeit·Redaktion Übersetzungsbüro Sönmez

Nahaufnahme eines Globus mit Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten – Urkunden und Übersetzungen für das Ausland

Sie heiraten im Ausland, nehmen eine Stelle in einem anderen Land an oder benötigen Ihre Geburtsurkunde für eine ausländische Behörde? Dann reicht eine Übersetzung allein oft nicht aus. Viele Staaten verlangen eine Apostille oder eine Legalisation. Wir erklären, was dahintersteckt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille ist eine vereinfachte Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt, dass die Unterschrift und das Siegel auf einer Urkunde echt sind. Zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens ersetzt die Apostille die aufwendige Legalisation. Zuständig ist in Deutschland je nach Art der Urkunde eine bestimmte Stelle – für viele Verwaltungsurkunden in Nordrhein-Westfalen etwa die Bezirksregierung, für Gerichts- und Notarurkunden in der Regel das Landgericht.

Was ist eine Legalisation?

Die Legalisation ist das klassische Verfahren für Staaten, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind. Dabei bestätigt die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes die Echtheit der deutschen Urkunde – oft nach einer Vorbeglaubigung durch eine deutsche Stelle. Das Verfahren dauert meist länger als eine Apostille.

Sonderregel innerhalb der EU

Seit Februar 2019 gilt die EU-Verordnung 2016/1191 über öffentliche Urkunden. Für bestimmte Urkunden – etwa Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden – entfällt zwischen EU-Mitgliedstaaten die Apostille. Zudem gibt es mehrsprachige EU-Formblätter, die eine Übersetzung in manchen Fällen überflüssig machen. Ob das für Ihr Dokument gilt, sollten Sie bei der ausstellenden und der empfangenden Behörde erfragen.

Die richtige Reihenfolge

In der Praxis hat sich folgender Ablauf bewährt – die Anforderungen des Ziellandes haben aber immer Vorrang:

  1. Anforderungen der ausländischen Stelle erfragen: Apostille, Legalisation oder keines von beiden?
  2. Apostille bzw. Vorbeglaubigung auf der Originalurkunde einholen
  3. Urkunde samt Apostille beglaubigt übersetzen lassen – so ist auch die Apostille übersetzt
  4. Falls verlangt: auch die beglaubigte Übersetzung mit Apostille versehen oder legalisieren lassen

Typische Dokumente für das Ausland

  • Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden
  • Führungszeugnisse und Meldebescheinigungen
  • Zeugnisse, Diplome und Studiennachweise
  • Vollmachten, notarielle Urkunden und Handelsregisterauszüge
  • Gerichtsurteile und Erbscheine

Wir unterstützen Sie

Als Übersetzungsbüro in Düsseldorf fertigen wir seit 1990 beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen und Unternehmen in über 100 Sprachen an – anerkannt von Behörden, Gerichten, Botschaften und Konsulaten. Senden Sie uns Ihre Unterlagen über das Anfrageformular, und wir beraten Sie gern zum passenden Vorgehen. Mehr zur beglaubigten Übersetzung selbst lesen Sie in unserem Ratgeber beglaubigte Übersetzung.

Häufige Fragen

Muss die Apostille vor oder nach der Übersetzung eingeholt werden?

In der Regel zuerst auf der Originalurkunde, damit die Apostille mitübersetzt wird. Manche Länder verlangen zusätzlich eine Apostille auf der Übersetzung. Entscheidend sind immer die Vorgaben der ausländischen Stelle.

Braucht man innerhalb der EU eine Apostille?

Für viele Personenstandsurkunden nicht mehr: Die EU-Verordnung 2016/1191 befreit bestimmte öffentliche Urkunden von der Apostille. Für andere Dokumente kann sie weiterhin erforderlich sein.

Stellt das Übersetzungsbüro die Apostille aus?

Nein, die Apostille stellt die zuständige Behörde aus. Wir übernehmen die beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostille und beraten Sie gern zur Reihenfolge.

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