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Beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer: Was ist der Unterschied?

·2 Min. Lesezeit·Redaktion Übersetzungsbüro Sönmez

Reihe von Fahnenmasten mit Nationalflaggen vieler Länder vor blauem Himmel – beeidigte Dolmetscher für alle Sprachen

Wer für Gericht, Polizei, Standesamt oder Ausländerbehörde einen Sprachmittler braucht, stößt schnell auf Begriffe wie „beeidigter Dolmetscher“, „ermächtigter Übersetzer“ oder „vereidigter Übersetzer“. Wir erklären, was sie bedeuten – und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Beeidigter Dolmetscher: für das gesprochene Wort

Ein allgemein beeidigter Dolmetscher hat vor einem Gericht oder einer zuständigen Behörde einen allgemeinen Eid geleistet, treu und gewissenhaft zu übertragen. Für Gerichtsdolmetscher ist dies seit 2023 bundeseinheitlich im Gerichtsdolmetschergesetz geregelt. Beeidigte Dolmetscher werden bei Gerichtsverhandlungen, polizeilichen Vernehmungen, Notar- und Standesamtsterminen eingesetzt. Wie die verschiedenen Dolmetscharten funktionieren, lesen Sie in unserem Artikel über das Dolmetschen.

Ermächtigter Übersetzer: für das geschriebene Wort

Ein ermächtigter (in manchen Bundesländern „beeidigter“ oder „öffentlich bestellter“) Übersetzer ist vom Gericht befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bestätigen. Nur solche Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die von Behörden und Gerichten anerkannt werden. Die Ermächtigung richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

Die Unterschiede auf einen Blick

Beeidigter Dolmetscher

Mündliche Sprachübertragung in Echtzeit – z. B. vor Gericht, bei der Polizei, beim Notar oder Arzt.

Ermächtigter Übersetzer

Schriftliche Übersetzung von Dokumenten mit Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift – z. B. Urkunden, Urteile, Zeugnisse.

Gerichtsdolmetscher

Umgangssprachlicher Begriff für einen allgemein beeidigten Dolmetscher, der für Gerichte und Justizbehörden tätig ist.

Wann brauchen Sie einen beeidigten Dolmetscher?

  • Gerichtsverhandlungen und Vernehmungen
  • Eheschließungen beim Standesamt
  • Notartermine, z. B. Immobilienkauf oder Testament
  • Termine bei der Ausländerbehörde
  • Belehrungen und Anhörungen bei Polizei und Behörden

Qualifizierte Sprachmittler finden

Beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer sind in der bundesweiten Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz verzeichnet. Einfacher geht es mit einem erfahrenen Büro: Das Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Sönmez arbeitet seit 1990 für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei und Behörden in NRW – mit allgemein beeidigten Dolmetschern und ermächtigten Übersetzern für über 100 Sprachen. Eine Auswahl unserer Auftraggeber finden Sie unter Unsere Kunden.

Häufige Fragen

Ist „vereidigter Übersetzer“ dasselbe wie „ermächtigter Übersetzer“?

Im Alltag werden die Begriffe oft gleichbedeutend verwendet. Je nach Bundesland heißen die befugten Übersetzer ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt – gemeint ist stets die Befugnis, Übersetzungen amtlich zu bestätigen.

Darf jeder Dolmetscher bei Gericht dolmetschen?

Gerichte setzen grundsätzlich allgemein beeidigte Dolmetscher ein. Ist kein beeidigter Dolmetscher verfügbar, kann ein Dolmetscher im Einzelfall für das konkrete Verfahren vereidigt werden.

Bieten Sie beeidigte Dolmetscher auch kurzfristig an?

Ja, dank unseres großen Netzwerks können wir häufig auch kurzfristig beeidigte Dolmetscher für Düsseldorf und ganz NRW vermitteln.

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